Gänsemarkt 50
20354 Hamburg
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage an Sie,
wie liegt ein Entwurf eines Ehevertrages vor indem folgende Formulierung vorgeschlagen wird:
Wir schließen hiermit den Zugewinnausgleich für den Fall aus, dass unsere Ehe in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst wird. Wir schließen ferner die Anwendbarkeit des Paragraph 1365 BGB I für unsere Ehe aus, das heißt jeder Ehegatte soll berechtigt sein, über sein Vermögen im ganzen zu verfügen.
Im übrigen soll es im vollen Umfang bei den Rechtswirkungen es gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft bleiben.
Meine Frage dazu ist das nicht ein Widerspruch? Gilt nun die Zugewinngemeinschaft oder gilt sie nicht?
Es wäre nett wenn Sie mir helfen könnten und Licht ins Dunkle bringen.
Grüße von
Uwe Kaiser
Wir haben von unserer Bank die Löschungsbewilligung und -Antrag erhalten wollen damit unser Grundbuch bereinigen lassen.
Wenn wir diesen Antrag unterschreiben müssen wir sicherlich dies von einem Notar beglaubigen. Welche Kosten erwarten uns bei einem betroffenen Wert i.H.v. € 201.969,30 ?