Wenn von der ehemals großen Liebe nicht mehr viel bleibt, steht schnell die Frage nach einer Scheidung im Raum. Damit verbunden müssen beide Ehepartner wissen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Prinzipiell ist die Scheidung mit und ohne Anwalt möglich und zu unterscheiden. Außerdem ist die Online-Scheidung unter Umständen eine interessante Option. Als Anhaltspunkt gilt, dass die Auslagen davon abhängen, ob es sich um eine streitige oder eine einvernehmliche Scheidung handelt.
Online Scheidung bundesweit – Rechtsanwalt Matthias Pilath
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Wovon hängen die Kosten einer Scheidung ab?
Zwei Gesetze bestimmen die Mindestkosten einer Scheidung: das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, kurz als FamGKG bezeichnet. Bei beiden Gesetzen handelt es sich um verbindliche Regelungen für alle Scheidungen. Es ist nicht erlaubt, Gebühren zu vereinbaren, die geringer als die Mindestgebühr sind. Nach oben hin sind allerdings kaum Grenzen gesetzt, denn die Anwaltshonorare können bis zu einer Höhe des dreifachen Satzes der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr vereinbart werden.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass das frühere Wettbewerbsverbot der Anwälte heute nicht mehr gilt. Das heißt, ein Anwalt kann einen gewissen Einfluss nehmen auf das Honorar, das er für eine Scheidung verlangt. Unter Umständen findet man vordergründig sehr attraktive Angebote, um scheidungswillige Mandanten zu gewinnen. Solche Offerten sind regelmäßig genau zu prüfen, um unerwartet hohe Kosten für das gesamte Verfahren zu vermeiden.
Ausschlaggebend für die Kosten der Scheidung ist der Verfahrenswert oder Streitwert. Er hängt vom Nettoeinkommen ab, das die Eheleute gemeinsam beziehen. Außerdem sind die Menge und die Höhe der Altersversorgung ausschlaggebend, über sie wird im Versorgungsausgleich entschieden.
Der Scheidungswert berechnet sich aus dem dreifachen Satz des monatlichen Nettoeinkommens des Paares. Der Versorgungsausgleich liegt bei zehn Prozent des Streitwerts für jede Versorgung. Das Familiengericht legt den Streitwert in einem unabhängigen Verfahren fest. In der Praxis kommt es vor, dass ein Familiengericht das Nettoeinkommen um Freibeträge reduziert, sofern unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind. Damit verringern sich die Kosten für das Verfahren. Die Freibeträge liegen pro Kind bei rund 250 Euro.
Wie wird der Streitwert in der Praxis berechnet?
Ein praktisches Beispiel mag anschaulich verdeutlichen, wie der Streitwert ermittelt wird. Wenn der Ehemann monatlich 3.000 Euro netto verdient und seine Frau 1.000 Euro im Monat bezieht, ergibt sich ein Nettoeinkommen der Eheleute in Höhe von 4.000 Euro. Der Streitwert der Scheidung liegt dann bei dem dreifachen Satz und beträgt 12.000 Euro. Hinzu kommen zehn Prozent für jede abgeschlossene Altersversorgung.
Beide Partner könnten zum Beispiel jeweils eine gesetzliche Rente und eine Riesterrente beziehen. Ein Ehegatte hat außerdem Anspruch auf eine Betriebsrente. Der Gesamtwert errechnet sich bei jeweils zehn Prozent und fünf Versorgungen zu 50 Prozent des Streitwerts. Damit liegt der Streitwert des Versorgungsausgleichs bei 6.000 Euro. Der gesamte Streitwert ist somit in Höhe von 18.000 Euro anzusetzen.
Falls die Ehepartner regelmäßige Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen oder aus Kapitalvermögen beziehen, sind diese ebenfalls zum Streitwert hinzuzurechnen. Wenn weitere Posten zu verhandeln sind wie zum Beispiel ein Besuchsrecht für Kinder, ein Sorgerecht oder eine Unterhaltszahlung, erhöht sich der Streitwert um gesetzlich festgelegte Beiträge. Das Besuchsrecht wird zum Beispiel mit 800 Euro festgesetzt, das Sorgerecht ebenfalls. Eine Unterhaltszahlung erhöht den Verfahrenswert um den 12fachen Unterhaltsbetrag.
Was kostet eine Scheidung mit Anwalt?
Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Sie berechnen sich aus einem Bruchteil des Verfahrenswerts. Bei einem Streitwert von bis zu 3.000 Euro betragen die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 621,78 Euro, die Gerichtskosten liegen nach dem FamGKG bei 216 Euro. Die Anwaltskosten sind bei der streitigen Scheidung jeweils für beide Anwälte anzusetzen.
Bei einem Streitwert bis zu 9.000 Euro sind die Kosten pro Anwalt mit 1.532,13 Euro festgelegt, die Gerichtskosten machen 444 Euro aus. Die Gerichtskosten sind also immer geringer als die Anwaltskosten. Bei einem Streitwert von 65.000 Euro betragen die Anwaltskosten jeweils schon 3.736,60 Euro, die Gerichtskosten 1.332 Euro.
Damit wird deutlich, dass eine Scheidung mit Anwalt häufig keine günstige Angelegenheit ist, die die Betroffenen vor enorme finanzielle Probleme stellen kann. Gerade bei einem geringen Streitwert ist davon auszugehen, dass die Ehepartner ein eher bescheidenes Einkommen beziehen, so dass es für beide Parteien schwierig sein dürfte, die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.
Bei einem Verfahrenswert von unter 6.000 Euro haben die Betroffenen in der Regel einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, sofern sie kein Vermögen besitzen.
Diese staatliche Unterstützung sollte man in Anspruch nehmen, um die Kosten für die Scheidung so weit wie möglich zu verringern. Die Verfahrenskostenhilfe besagt, dass die Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen werden oder dass dafür ein Darlehen gewährt wird. Die Anwälte verlangen bei einem durch die Verfahrenskostenhilfe getragenen Verfahren außerdem ein erheblich geringeres Honorar.
Was kostet eine einfache Scheidung ohne Anwalt?
Von einer „einfachen“ Scheidung spricht man, wenn sich beide Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen wollen. Eine einfache Scheidung spart Zeit, Geld und vor allem Nerven auf allen Seiten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es möglich, nur einen Rechtsanwalt mit dem Einreichen des Scheidungsantrags zu beauftragen. Damit spart man sich die Kosten für den zweiten Anwalt. Die Gerichtskosten sind trotzdem zu tragen. In der Scheidungsverhandlung müssen beide Partner persönlich erscheinen, einer der Partner ist also nicht anwaltlich vertreten. Sollte sich im Prozess herausstellen, dass die Scheidung nicht einvernehmlich ablaufen kann, muss der nicht vertretene Partner einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen.
Damit eine Scheidung einvernehmlich ablaufen kann, sollten sich die Ehepartner zuvor auf eine Scheidungsfolgenregelung verständigen. Der Scheidungsantrag muss dann einen Absatz des Antragstellers enthalten, dass die Ehepartner sich für das Sorgerecht für die Kinder, über Unterhaltsverpflichtungen und über die Eigentumsverhältnisse an der gemeinsamen Wohnung und an dem bestehenden Hausrat geeinigt haben. Ist eine solche Vereinbarung getroffen, interessiert sich das Gericht nicht mehr dafür.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann von den Parteien selbst, aber natürlich auch von dem Anwalt des Partners erstellt werden, der den Scheidungsantrag einreicht. Der Anwalt kann den Ehepartner bezüglich der Folgen der Vereinbarung informieren, rechtlich vertreten darf er ihn allerdings nicht. Sollte der andere Ehepartner vor Gericht seine Interessen anbringen wollen, wird aus dem einvernehmlichen Verfahren wieder ein streitiges Verfahren, in dem sich beide Parteien anwaltlich vertreten lassen müssen.
Was kostet eine Online-Scheidung?
Bei einer Online-Scheidung beauftragt der Antragsteller den Anwalt seines Vertrauens online. Er reicht den Scheidungsantrag und alle nötigen Dokumente wie zum Beispiel die Heiratsurkunde und die Vollmacht online ein. Der Rechtsanwalt legt dann den Scheidungsantrag mit allen Unterlagen beim Familiengericht vor. Es ist allerdings nicht möglich, die Verhandlung vor dem Familiengericht online durchzuführen. Die Scheidungsverhandlung selbst wird als mündliche Verhandlung vor einem Familienrichter durchgeführt. Dazu müssen beide Parteien persönlich vor Gericht erscheinen. Eine ausschließliche Vertretung durch den Anwalt ist nicht zulässig.
Eine Online-Scheidung bietet sich an, wenn sich eine einfache und einvernehmliche Scheidung abzeichnet. Ist zuvor ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt gewünscht, kann auch das bei vielen Kanzleien heute schon online über eine Videokonferenz durchgeführt werden. Ein solches Gespräch bietet sich auch bei einfachen Scheidungen an, um letzte Fragen zu klären und um mit einem besseren Gefühl in die Verhandlung vor dem Familiengericht zu gehen. Für eine Online-Scheidung fallen die Gerichtskosten und die Anwaltskosten für einen Anwalt an, sie berechnen sich wie bei der einvernehmlichen Scheidung nach dem Verfahrenswert.
Fazit: Eine einvernehmliche Scheidung spart Geld und Zeit
Letztlich ist es vor allem vor dem finanziellen Hintergrund also für die Eheleute sinnvoller, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben, sofern dies nach der gemeinsamen Zeit möglich ist. Sie sind schneller und vor allem kostengünstiger abzuwickeln, da man sich die Auslagen für den zweiten Rechtsanwalt spart.
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